Fintravel - Lohri ist Mitglied der Swiss Travel Association of Retailers und besitzt eine Kundegeldabsicherung bei der Swiss Travel Security.
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1. Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise die wir Anbieten oder Vermittel interessiern und danken Ihnen für das Vertrauen.

1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regel die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Fintravel Lohri für von Fintravel Lohri veranstaltete resp. vermittelte Reisearrangements oder andere von Fintravel Lohri angebotenen Leistungen

1.2 Fintravel Lohri berät die Kunden fachgerecht und wickelt die Buchungen sorgfältig ab. Fintravel Lohri haftet nicht für die Dienstleistungsunternehmen und deren Dienstleistungen, für welche jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung abgeschlossen wird.

1.3 Die im Internet einsehbaren Leistungen und Preise sind weder für Fintravel Lohri noch für das Dienstleistungsunternehmen verbindlich. Daher bleiben Preis- und Programmänderungen ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben erfolgen vorbehaltlich Verfügbarkeit.

1.4 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen finden keine Anwendungen auf Flugtickets zu ermässigten Tarifen sowie Fährenpassagen und Bahntransporten. In solchen Fällen gelten die die allgemeinen Transport- und Reisebedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaften.

1.5 Bei Sonderwünschen seitens des Kunden, abweichungen vom Angebot von Fintravel Lohri lehnen wir jegliche Haftung ab.

1.6 Fintravel Lohri weist ausdrücklich hin, dass sie nicht vertraglicher Lufttransportführer ist (sofern man nicht als Reiseveranstalter auftritt) und die Flüge lediglich vermittelt. Vertraglicher Lufttransportführer ist jeweils die in der Bestätigung aufgeführte Fluggesellschaft mit Hauptsitz im eigenen Land. Es gelten die allgemeinen Transport- Haftungs- und Geschäftsbedinungen der Fluggesellschaften (Siehe Punkt 1.4).


2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Fintravel Lohri kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ( mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen ) für Sie und Fintravel Lohri wirksam. Wir möchten Sie deshalb bitten, die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig zu lesen.


3. Provisorische Reservierung
3.1 Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Flüge Hotels und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft sind. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen Reservierung bis zu einem festgesetzten Datum teilweise möglich ist.


4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise für die Arrangements ersehen Sie aus den Angeboten auf www.fintravel.ch bzw. www.finntravel.ch. Die Preise für die Arrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer.

4.2 Anzahlung: Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist eine Anzahlung von Fr. 150.- pro Person zu leisten. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlung nicht fristgerecht, kann Fintravel Lohri die Reiseleistung verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 5.4 f. geltend machen.

4.3 Restzahlung: Die Zahlung für den Reisepreis hat die spätestens 31 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Fintravel Lohri die Reiseleistung verweigern und die Annullationskosten nach Ziffer 5.4 f. geltend machen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag zugestellt.

4.4 Kurzfristige Buchung: Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, so ist bei Erhalt der Buchungsbestätigung der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen.
5. Versicherung / Annullation
5.1 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung. Diese Versicherungen übernehmen die Annullierungskosten resp. die Kosten einer Rückreise im Falle von Krankheit, Unfall usw. Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Gerne informieren wir Sie detailliert über die Versicherungsmöglichkeiten. - Ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch, bestätigen wir Ihre Buchung ohne Versicherung.

5.2 Allgemeines - Wenn Sie die Reise absagen oder eine Änderung oder Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch einen eingeschriebenen Brief mitteilen. Sie tragen die Beweispflicht der erfolgten Annullation. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

5.3 Bearbeitungsgebühr - Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden Fr. 60.- pro Person, maximal Fr. 120.- pro Auftrag als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. auch Ziffer 5.5). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullationsversicherung gedeckt.

5.4 Annullationskosten - Soweit bei der Programmausschreibung und in der Reservationssbestätigung keine speziellen Annullierungsbestimmungen abgedruckt sind, kommen die folgenden Regelungen zur Anwendung:
Bei der Annullierung von Linienflügen bezahlen Sie lediglich die Bearbeitungsgebühren, solange das Ticket nicht ausgestellt worden ist. Nach der Ticketausstellung gelten die besonderen Annullationsbestimmungen der Fluggesellschaft.
Bei allen übrigen Reservation werden werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren ( Ziffer 4.2 ) folgende Annullationskosten erhoben:
  • 60 - 31 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises

  • 30 - 16 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

  • 15 - 02 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises

  • 01 Tag oder Nichterscheinen: 100% des Reisepreises

  • Massgebend zur Berechnung des Annullations- oder Änderungsdatum ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

    5.5 Annullierungskostenversicherung - Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullationskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Wir verweisen auf Ziffer 12.

    5.6 Ersatzperson: Können Sie Ihre Reise nicht antreten, so ist Fintravel - Lohri teilweise bereit, eine Ersatzperson an Ihrer Stelle zu akzeptieren. Diese Ersatzperson muss sich jedoch bereit erklären, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen anzutreten, die Sie mit uns vereinbart haben. Sie hat ausserdem den speziellen Reiseerfordernissen (Pass, Visa, Impfvorschriften) zu genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen und dergleichen keine Umbuchung oder eine solche nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen. Dies ist vorallem bei Flugtickets so, welche oft innerhalb von nur 24 Stunden ausgestellt werden müssen und danach nicht mehr umgebucht oder annulliert werden können. Die Bearbeitungsgebühren und allfällige entstehende Mehrkosten (z. B. teurere Zimmerkategorie) sind durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften solidarisch für die Bezahlung des Preises und die sich ergebenden Mehrkosten. Benennen Sie die Ersatzperson zuspät oder ist ihre aus einem der obengenannten Gründe die Teilnahme an der Reise nicht möglich, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung mit den entsprechenden Kosten.


    6. Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich
    6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss - Fintravel Lohri behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Falls sein, orientiert Sie die Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

    6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss - In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Solche Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
  • der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge)

  • neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen, Landegebühren)

  • Wechselkursänderungen oder

  • staatliche verf. Preisänderungen ( z.B. Mehrwertssteuer )

  • Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Fintravel Lohri wird die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

    6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn. Fintravel Lohri behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen ( wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw. ) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, bedrohliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die Fintravel-Lohri nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Fintravel Lohri bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Fintravel Lohri oriertiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

    6.4 Führt die Programmänderung oder Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:
  • Sie können die Vertragsänderung annehmen

  • Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurückzutreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet

  • oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz zurückerstattet.



  • 7. Reiseabsage durch die Fintravel Lohri
    7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen. Fintravel Lohri ist berechtigt, die Reisen abzusagen, denn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Fintravel Lohri Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss 5.4 f. und weitere Schadenersatzforderungen.

    7.2 Mindestteilnehmerzahlt - Bei einigen von Fintravel Lohri angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Fintravel Lohri die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 6.4; weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

    7.3 Höhere Gewalt, Streiks - Ereignisse höherer Gewalt ( z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen ), behörderliche Massnahmen oder Streiks können Fintravel Lohri veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie Fintravel Lohri so rasch als möglich. Wird die Reise abgesagt, ist Fintravel Lohri bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 6.4,


    8. Programmänderungen, Leistungsausfälle
    8.1 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Fintravel Lohri eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.


    9. Vorzeitiger Abbruch der Reise
    9.1 Sollten Sie die Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden.


    10. Beanstandungen
    10.1 Beanstandungen und Abhilfeverlangen - Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

    10.2 Wird innert einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen.

    10.3 Sofern innert der angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstandenen Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise ( Hotelkategorie, Transportmittel usw. ) und gegen Beleg ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt.

    10.4 Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Fintravel Lohri geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich Fintravel Lohri unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

    10.5 Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.


    11. Haftung von Fintravel Lohri
    11.1 Fintravel Lohri vergütet Ihnen bei nachweislichen Minderleistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten Leistungen, soweit es unserer Reiseleitung oder dem Leistungsträger (z.b. Mietwagenfirma, Reederei, Hotel usw.) nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, und uns an der Minderleistung ein Verschulden trifft. Diese Haftung beschränkt sich auf höchstens den zweifachen Reisepreis und den unmittelbaren Schaden (siehe Ziff 11.5)

    11.2 Haftungsbeschränkung: Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetzte Beschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten von Fintravel Lohri. Insoweit haftet Fintravel Lohri nur in Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzte.

    11.3 Haftungsausschlüsse: Fintravel Lohri haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages (dazu gehören auch Verspätungen) auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
  • auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise

  • auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung des vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist

  • auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Fintravel Lohri, der Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

  • auf schlchte Wetterverhältnisse

  • In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Fintravel Lohri ausgeschlossen.

    11.4 Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während der Reise übernimmt Fintravel Lohri die Haftung nur, sofern diese von uns beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht worden sind. Vorbehalten bleiben internatione Abkommen und nationale Gesetze.

    11.5 Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die während der Reise mit Fintravel Lohri entstehen, übernehmen wird die Haftung, falls uns, oder einem von uns beauftragten Unternehmen, ein Verschulden zur Last fällt. Die Haftung bleibt jedoch auf höchstens den zweifachen Reisepreis und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehalten bleiben allenfalls tiefere Haftungslimiten, die sich aus internationalem Abkommen und nationalen Gesetzte ergeben.

    11.6 Fintravel Lohri haftet nicht für Veranstaltungen oder Ausflüge, die Sie direkt am Ferienort buchen.


    12. Versicherungen
    12.1 Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Annullationskostenversicherung, Extra - Rückreisekosten - Versicherung usw. Massgebend für die Zahlungspflicht sind die detaillierten Bestimmungen der Versicherungsgesellschaft.


    13. Ticketausstellung und Ticketversand
    13.1 Tickets werden ca. 3 Wochen vor dem Abflugdatum ( erster Flug ) automatisch ausgestellt. Gewisse Sondertarife verlangen eine sofortige Ticketausstellung zum Zeitpunkt der Buchung. Die Flugtickets werden nach Eingang der Zahlung / Zahlungsvestätigung per A -Post versandt oder am Flughafenschalter hinterlegt.


    14. Grenzformalitäten und Impfungen
    14.1 Die Reiseteilnehmer sind für die notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Für Skandinavien ist für Schweizer Bürger ein gültiger Reisepass oder eine eidgenössische Identitätskarte erforderlich. Bei abgelaufenen Dokumenten wird die Einreise verweigert. Für Russland, Estland, Lettland und Litauen ist für Schweizer Bürger ein gültiger Reisepass mit einem Visum erforderlich. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei der Buchungsstelle oder beim entsprechenden Konsulat über die geltenden Bestimmungen.

    14.2 Impfungen für Personen sind in ganz Skandinavien keine erforderlich.

    14.3 Impfungen bezüglich Tieren, wenden Sie sich doch bitte an Ihren Tierarzt.

    14.4 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich Tragen. Fintravel Lohri möchte sie darauf aufmerksam machen, dass bei einer allfälligen Einreiseverweigerung mögliche Rückreisekosten von Ihnen zu übernehmen sind.


    15. Ombudsmann
    15.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie sich an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe wenden. Dieser ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Fintravel Lohri Sie zu beraten und eine faire Einigung zu erzielen.

    15.2 Die Adresse des Ombudsmanns lautet:
    Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
    Postfach
    4601 Olten


    16. Rückbestätigung von Flugscheinen
    16.1 Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfälligen Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen; allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.


    17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    17.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Fintravel Lohri ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Baden, Schweiz.


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